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Erzieherischer Verkehrsunterricht

Nein, wir sind keine Poldi- Helfer! Der erzieherische Verkehrsunterricht ist eine Maßnahme, welche vom Gericht angeordnet wird! 


§10 Jugendgerichtsgesetz

 

Diese Maßnahme richtet sich an Jugendliche/ junge Menschen im Alter von 14-21 Jahren:

  • Ersttäter welche werkehrsauffällig geworden sind
  • Einfache Wiederholungstäter

Beispiele für Straftaten sind:

  • Fahren unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss
  • Fahren ohne Führerschein
  • Nicht erlaubtes Tuning

Das Ganze findet in einem Gruppensetting statt und umfasst 4 Treffen mit je 45 Minuten.


Inhalte:

  • Kennenlernen von rechtlichen Regelungen im Straßenverkehr
  • Zusammenhänge von Straf- und Zivilrecht 
  • Folgen bei verkehrswidrigem Verhalten

Zunächst wird über die Straftat gesprochen, dabei MUSS niemand alles erzählen, sondern nur was die Person möchte. Dabei sollen die Folgen des Fehlverhalten bewusst gemacht werden. Die Jugendlichen müssen sich mit dem Verkehrsstrafrecht auseinandersetzen aber auch mit ihrer eigenen Persönlichkeit. Dies soll bestenfalls zu einer Änderung der Einstellung und des Verhaltens führen. Wichtig dabei ist aber auch, dass die Jugendlichen verstehen, welche Folgen ggf. für Opfer entstehen/entstanden sind. Vor allem geht es auch darum, die Folgen für die eigene Fahrtüchtigkeit straf- und zivilrechtlich zu verstehen.


Dieses Maßnahme wird mitfinanziert durch Haushaltsmittel des Landkreises Bautzen.