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Schülergericht

Seit 2007 betreut der Brücke e.V., in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium, der Jugendgerichtshilfe und dem Landesamt für Schule und Bildung, das Schülergericht im Landkreis Bautzen. Laut der Jugendgerichtshilfe kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn erzieherische Maßnahmen bspw. das Schülergericht erfolgreich durchgeführt werden und die Staatsanwaltschaft eine Verhandlung vor dem Jugendrichter für nicht erforderlich hält. Das Schülergericht ist nicht mit einem herkömmlichen Gericht zu vergleichen, sondern als Gespräch und als kritische Auseinandersetzung mit der Straftat unter Gleichaltrigen zu verstehen.

 

Es beschäftigt sich in der Regel mit Ersttätern. Die Staatsanwaltschaft weist dem Schülergericht die Fälle zu. Dabei handelt es sich immer um minderschwere Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe gemeinsam einschätzen, dass es eine einmalige Tat sein könnte. Bei diesem Projekt werden Jugendliche zu Richtern und urteilen über andere jugendliche Straftäter. Sie sprechen mit dem Täter über die Tat und wollen erreichen, dass er das Unrecht einsieht. Das Schülergericht bietet den Delinquenten die Möglichkeit für teils unüberlegte Handlungen, sei es aus Übermut, Gruppenzwang oder um sich zu beweisen, noch einmal mit einem „blauen Auge“ davonzukommen.

 

Die Jugendlichen übernehmen als Richter ein Ehrenamt und sollen für ihre Umwelt und die Probleme sensibilisiert werden. Dabei richten sie nicht, sondern eröffnen straffälligen Jugendlichen die Möglichkeit einem Verfahren zu entgehen. Oft ist die Meinung Gleichaltriger wichtiger und zählt mehr als Vorwürfe von Erwachsenen. Die Gespräche finden so auf Augenhöhe statt. Angehende Schülerrichter, kommen aus dem gesamten Landkreis und werden von der Staatsanwaltschaft und uns auf die Arbeit vorbereitet. Dabei lernen sie rechtliche Grundlagen, Datenschutz und Gesprächsführung kennen. 

Ablauf Schülergericht:

Du möchtest Schülerrichter werden? Das solltest du mitbringen:


Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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