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Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich, auch genannt Mediation in Strafsachen, ist eine Möglichkeit, einen Konflikt außergerichtlich zu lösen. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren mit verschieden Phasen und immer freiwillig, zu dem ist es kostenlos und fair. Geschädigter, Beschuldigter und ein Vermittler (Mediator), sitzen an einem Tisch. Dabei wird die Tat noch einmal aufgearbeitet. Beschuldigte, die an diesem Programm teilnehmen, übernehmen Tatverantwortung. Mit diesem Verfahren soll ein Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Geschädigtem gefunden werden. Gesetzlich ist dies in der Strafprozessordnung festgelegt - §155a STPO.

 

Sinn und Zweck des TOA:

  • 1. Wiedergutmachung und Schlichtung

  • 2. Aufarbeitung der Tat

  • 3. Erlernen einer Möglichkeit der Konfliktbewältigung

Mediation kann bei allen Straftaten in Frage kommen, wenn alle Parteien freiwillig daran teilnehmen wollen. Das Gericht kann dies im laufenden Verfahren vorschlagen. Aber auch Geschädigter oder Beschuldigter können diese Idee zu jedem Zeitpunkt einbringen. Wir als Brücke e.V. sind an dieser Stelle eine neutrale Person und übernehmen die Mediation. 

Ablaufplan:

1. Wir führen zunächst getrennte Gespräche mit Geschädigten und Beschuldigten


2. Es kommt zu einem gemeinsamen Gespräch, bei dem zunächst die Gesprächsregeln erklärt werden.

  • Ausreden lassen
  • Ich-Botschaften
  • keine verbalen Angriffewenn möglich sprachlich und körperlich zugewandt, sowie Blickkontakt

a. Schildern des Erlebten
Der Geschädigte erklärt aus seiner Sicht, welche Folgen ihm durch die Straftat entstanden sind. Dabei geht es nicht nur um den materiellen Schaden, sondern auch um dem emotionalen / immateriellen Schaden. Dies soll dem Geschädigten helfen, die Tat besser zu verarbeiten. 
Der Beschuldigte hat an dieser Stelle die Möglichkeit, die Beweggründe für sein Handeln zu erklären. 
 

b. Annäherung/Problemlösung
Jeder teilt mit, wie er sich eine mögliche Wiedergutmachung vorstellt. Gemeinsam wird dann ausgehandelt, wie die Wiedergutmachung umgesetzt wird. 
 

c. Einigung
Können sich beide Seiten einigen, wird eine schriftliche Vereinbarung über die Wiedergutmachung getroffen, verbindlich festgelegt und von beiden Seiten unterschrieben. Dies wird dem Gericht übermittelt und fließt in das Strafverfahren ein.

 

Wir überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung!


Da die Grundvoraussetzung für den TOA die Freiwilligkeit ist, kann dieses Verfahren auch jederzeit ohne eine Vereinbarung beendet werden. Auch wenn es zu keiner Einigung kommt. In jedem Fall melden wir den Verlauf an das Gericht, oder die Jugendgerichtshilfe weiter. Für den Beschuldigten wird eine Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich in der Regel positiv gewertet, außer er ist verantwortlich für das Scheitern! Die Kosten für dieses Verfahren tragen die Justizbehörden!

Wie ein Täter-Opfer-Ausgleich aussehen kann, ist in folgendem Film verständlich und anschaulich dargestellt. 

(Produktion: Tatausgleich & Konsens e.V.)

 

 

Weitere Information finden sie auf der Internetseite des Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung: 

toa-servicebuero.de


Dieses Maßnahme wird mitfinanziert durch Haushaltsmittel des Landkreises Bautzen.